Erdbestattung
Während es in der Antike bereits beide Arten der Bestattung gab, wurde die Form der Erdbestattung beginnend ab dem 4. Jahrhundert die dominierende Beisetzungsart. In Deutschland war sie dann bis fast zum Ende des 19. Jahrhunderts die alleinige Bestattungsform. In weiten Teilen Deutschlands ist sie nach wie vor sehr verbreitet. Hierbei wir im Regelfall ein etwas aufwendiger gestalteter Sarg als für eine Feuerbestattung gewählt. Zum einen weil der Sarg im Mittelpunkt der Trauerfeier steht, zum anderen soll der Sarg im Erdgrab nicht so schnell vergehen.
Die Beisetzung kann in Erb-, Wahl- und Reihengräbern erfolgen. Seit nicht allzu langer Zeit gibt es auch die anonyme Erdbestattung. Auch Sargtücher sind in einigen Bundesländern für Erdbestattungen inzwischen zugelassen.
Feuerbestattung
Diese Form gab es bereits auch in der Antike, jedoch auf öffentlichen Verbrennungsplätzen und nicht in einem technisch auf dem neuesten Stand befindlichen Krematorium.
Generell sind Erd- und Feuerbestattung in Deutschland gleichgestellt. Inzwischen akzeptieren sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche diese Bestattungsart, so dass sich Feuerbestattungen als kirchliche oder weltliche Bestattungen durchführen lassen.
Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Sarg in einem Kremationsofen eingeäschert. Im Regelfall wird zur Kremierung ein einfacher, schlichterer Sarg gewählt – auf einen Sarg ganz verzichten kann man nicht, da er dazu dient, den Verbrennungsprozess zu beschleunigen. Gemäß den Umweltbestimmungen wird von den Krematorien ein Sarg verlangt, der umweltverträgliche Merkmale aufweist (unbehandelte Oberfläche, biologische Sargwäsche etc.).
Die Beisetzung der Aschenkapsel kann dann in einem Urnengemeinschaftsgrab, als anonyme Grabstelle, einem Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein, einem Reihengrab oder einem Wahlgrab erfolgen.
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